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Beeidigte, ermächtigte, vereidigte Übersetzer… Was ist der Unterschied?

Wer die Entscheidung trifft ins Ausland zu ziehen, hat erst einmal eine Menge an Organisation und Behördengängen auf sich zu nehmen. Und wenn das ausgewählte Zielland eine andere Amtssprache hat, wird man nicht darum herumkommen, ein Übersetzerbüro aufsuchen zu müssen. Da es sich bei den Dokumenten, die man bei Behörden vorlegen muss, um offizielle Urkunden handelt, fordern die Ämter ebenso offizielle, also beglaubigte, Übersetzungen, wodurch vorgewiesen wird, dass die Übersetzung vollständig und korrekt ist.

Bei einer schnellen Onlinesuche springen einem direkt unzählig viele Anzeigen und Angebote von vereidigten Übersetzern, ermächtigten Übersetzern und offiziellen Übersetzern ins Auge, die alle die schnellsten, professionellsten und kostengünstigsten Übersetzungen anbieten. Beglaubigt, ermächtigt, vereidigt, beeidigt, bescheinigt, bestätigt … Das wirkt für einen Laien alles zuerst einmal sehr verwirrend und man weiß überhaupt nicht, wo man denn mit den Anfragen beginnen soll, denn man benötigt nur eine „simple“ beeidigte Übersetzung. Was also hat es mit all diesen verschiedenen Bezeichnungen auf sich, und gibt es Unterschiede?

Beeidigt ermächtigt vereidigt

Regionale Unterschiede

Allgemein werden all diese Begriffe als Synonyme verwendet. Ob Sie also einen öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzer, einen allgemein ermächtigten Übersetzer oder einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer beauftragen macht keinen Unterschied. In Deutschland gibt es in allen sechzehn Bundesländern verschiedene offizielle Titel für diese Übersetzer. Um solch einen Titel tragen zu dürfen, müssen sie – je nach Bundesland – sobald sie alle erforderlichen, fachlichen Voraussetzungen vorweisen können, bei einem Landgericht, Oberlandesgericht oder einer Innenbehörde einen allgemeinen Eid ablegen. Dieser Eid ist vor allen Gerichten des Bundes und der Länder gültig. Das heißt: Ein ermächtigter Übersetzer aus Berlin darf genauso Urkunden mit amtlichem Charakter für Baden-Württemberg übersetzen und ein öffentlich bestellter und allgemein beeidigter Übersetzer aus Mecklenburg-Vorpommern darf öffentliche Urkunden für Bayern übersetzen.

Der offizielle Titel dieser Berufsbezeichnung in Österreich klingt wiederum vollkommen anders, ist jedoch im Grund dasselbe. Denn allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Dolmetscher sind ebenso wie beeidigte Übersetzer und Dolmetscher aus Deutschland dazu befugt, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen. Und in der Schweiz laut dieser geschützte Titel, im Vergleich relativ einfach, vereidigter Übersetzer. Da es in der Schweiz jedoch mehrere Amtssprachen gibt, gibt es dementsprechend andere Bezeichnungen auf Französisch, Italienisch und Rätoromanisch, doch letztendlich gilt hierbei auch wieder: Die Bezeichnung auf einer Fremdsprache ändert nichts an der Funktion eines offiziellen Übersetzers.

Begriffliche Unterschiede

Doch darüber hinaus gibt es neben all diesen Synonymen je nach Region auch bei ein paar Begrifflichkeiten kleine Feinheiten in der Bedeutung. So kann man als Beispiel „Vereidigung“ nur für Personen, nicht aber für Übersetzungen verwenden. Eine „Beeidigung“ dagegen kann sich sowohl auf die Übersetzer als auch auf die Übersetzung beziehen. Oft wird diese Art der Übersetzung auch (fälschlicherweise) „beglaubigte Übersetzung“ genannt. In der Regel dürfen im juristischen Sinne Beglaubigungen von Dokumenten nur von Behörden oder Notaren vorgenommen werden – ganz im Gegensatz zu Übersetzern. Diese können die Urkunden selbst nicht beglaubigen, sondern lediglich die Vollständigkeit und Richtigkeit ihrer Übersetzung bestätigen. Jedoch hat sich dieser Ausdruck der „beglaubigten Übersetzung“ etabliert und wird als Synonym für „bestätigt“, „bescheinigt“ verwendet und verstanden.

Alles in allem gibt es also sehr viele Begriffe, die trotz regionaler und begrifflicher Unterschiede im Endeffekt dasselbe meinen. Ob man sich also an einen ermächtigten oder öffentlich bestellten Übersetzer wendet, ist letztendlich nicht ausschlaggebend. Wichtig ist, dass dieser den Auftrag zur vollen Zufriedenheit des Kunden ausführt, sodass dem Umzug ins Ausland nichts mehr im Wege steht.

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1 Gedanke zu „Beeidigte, ermächtigte, vereidigte Übersetzer… Was ist der Unterschied?“

  1. Hallo,
    also ich habe ein paar Bestätigungen, wie z.B. Rentenbescheinigung und Betriebsrentenbescheinigung auf deutsch.
    Muss sie übersetzen und apostillieren lassen (für die EU).
    Man hat mir beim Gericht gesagt, dass die Dokumente nicht vom Notar beglaubigt sein müssen, wenn der Übersetzer vereidigt ist.
    So könne ich auch eine gültige Apostille erhalten.
    Aber die Dokumente an sich bleiben doch unbeglaubigt oder?
    Dann gilt doch die Apostille auch nicht oder?

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