Akademische Übersetzung
Um im Ausland zu studieren, ist eine offizielle Anerkennung des bestandenen Studiums oder Ausbildung notwendig. Dafür hilft die akademische Übersetzung. Ebenso müssen Sie, wenn Sie Ihr Studium im Ausland abgeschlossen haben (an Universitäten, Instituten, anerkannten Hochschulen), dieses durch die Anerkennung der Abschlüsse bestätigen lassen, für die eine beglaubigte Übersetzung erforderlich ist.
Was ist eine Studiendokumentation?
Eine Studiendokumentation ist ein Dokument, das alle Fächer, Vorlesungen, Seminare und erhaltenen Noten während des Studiums enthält.
Wann ist eine beglaubigte Übersetzung der Studiendokumentation notwendig?
Eine beglaubigte Übersetzung der Studiendokumentation ist notwendig, wenn Sie ihr Studium in einem ausländischem Land fortführen wollen, in dem es eine andere Amtssprache gibt. Ebenso ist es notwendig, wenn Sie ein Jahr in einer Universität oder einer Hochschule im Ausland studiert haben und wieder in ihr Heimatland wollen, um dort Ihr Studium fortzuführen.
Wie wird ein Abschluss aus dem Ausland anerkannt?
Um einen ausländischen Abschluss anerkennen zu lassen, ist eine beglaubigte Übersetzung der Studiendokumentation notwendig, in der die Dauer des Studiums und die belegten Fächer aufgeführt sind.
Die am häufigsten angefertigten akademischen Übersetzungen:
- Abschlüsse .
- Studiendokumentationen.
- Studienbescheinigungen.
Was ist ein beeidigter Übersetzer?
Ein beeidigter Übersetzer ist ein vom Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten öffentlich bestellter Übersetzer, der beglaubigte Übersetzungen von offiziellen Urkunden anfertigen darf. Darunter zum Beispiel die Übersetzung von akademischen Abschlüssen. Diese Übersetzungen sind vor Behörden rechtskräftig und enthalten den Stempel und die Unterschrift des beeidigten Übersetzers.
“Bevor Sie eine Übersetzung in Auftrag geben, vergewissern Sie sich immer, dass diese von einem vom Ministerium für auswärtige Angelegenheiten öffentlich bestellen beeidigten Übersetzer angefertigt wird, damit die volle Rechtsgültigkeit der Übersetzung Ihres Abschlusses gewährleistet ist.”