Was ist ein beeidigter oder ermächtigter Übersetzer?
Eine beglaubigte Übersetzung trägt die Unterschrift und den Stempel des beeidigten bzw. ermächtigten Übersetzers. Nach spanischem Recht ist es notwendig, dass alle Dokumente, die nicht in spanischer Sprache verfasst sind und die in Spanien rechtswirksam sein müssen, von der entsprechenden beglaubigten Übersetzung begleitet werden.
Ein beeidigter Übersetzer, oder auch ermächtigter Übersetzer genannt, ist ein vom Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten öffentlich bestellter Übersetzer, der durch seinen Stempel und seine Unterschrift die Echtheit eines ausländischen Dokuments bestätigt. Alle seine Übersetzungen sind vor Behörden und öffentlichen Einrichtungen rechtsgültig.
Wann benötigt man eine beglaubigte Übersetzung?
Eine beglaubigte Übersetzung ist für Dokumente notwendig, die auf einer anderen Sprache verfasst sin und vor Behörden rechtswirksam sein müssen. Eine beglaubigte Übersetzung ist immer mit dem Stempel und der Unterschrift eines beeidigten Übersetzers versehen und ist vor Behörden rechtswirksam.
Was ist ein beeidigter Übersetzer?
Ein beeidigter Übersetzer ist ein vom Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten öffentlich bestellter Übersetzer, der durch seinen Stempel und seine Unterschrift die Echtheit eines ausländischen Dokuments bestätigt. Alle seine Übersetzungen sind vor Behörden und öffentlichen Einrichtungen rechtsgültig.
Er verfügt auch über umfassende Kenntnisse im rechtlichen und wirtschaftlichen Gebiet auf terminologischer und phraseologischer Ebene, wodurch er Übersetzungen aller Arten von juristischen Dokumenten wie Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Verträge, Patente, Vollmachten, Firmensatzungen usw. anfertigen kann.
Aktuell erlangt die Person des beeidigten Übersetzers eine sehr wichtige Rolle in unserer Gesellschaft aufgrund der gegenwärtigen Lage, in der die Internationalisierung der Unternehmen und der freie Markt eine große Nachfrage nach beglaubigten Übersetzungen mit sich bringen.
Wie beantrage ich eine beglaubigte Übersetzung?
Dokumente senden
Senden Sie uns die Dokumente im digitalen Format, entweder Scan oder gut erkennbares Foto, an folgende E-Mail-Adresse: info@cblingua.com oder info@traductoresoficiales.es
Kostenvoranschlag akzeptieren
Ein Kostenvoranschlag wird Ihnen noch am selben Tag zusammen mit den Daten für die Banküberweisung zugesandt. Sobald der Kostenvoranschlag akzeptiert und bezahlt ist, werden wir mit der beglaubigten Übersetzung des Dokuments beginnen.
Übersetzung erhalten
Sobald der Kostenvoranschlag akzeptiert wurde und die Zahlung erfolgt ist, müssen Sie nur noch bis zum vereinbarten Liefertermin warten. Wir senden Ihnen die beglaubigte Übersetzung in digitalem Format, beglaubigt durch den beeidigten Übersetzer.
Welche sind die am häufigsten angefragten Dokumente?
Geburtsurkunden
führungszeugnisse
gerichtsurteile und
-entscheidungen
Akademische urkunden
Führerscheine
Personalausweise/Reisepässe
familienstammbücher
transfer von studiendokumentationen
aufenthaltsgenehmigungen
Staatsangehörigkeit
kurse, zulassungen und auszeichnungen
Eheurkunden
medizinische bescheinigungen
adoptionsverfahren
scheidungsurkunden oder bescheinigungen der nichtigkeit der ehe
öffentliche aufträge
Beglaubigung von Dokumenten
Die Beglaubigung ausländischer Dokumente ist unerlässlich, damit sie in Spanien rechtsgültig sind. Wenn es keine internationalen Abkommen, Pakte oder Vereinbarungen gibt, die von der Beglaubigung befreien, wird dies daher je nach Land, welches das Dokument ausstellt, nach einem der beiden folgenden Verfahren erfolgen:
- Hat das Land das Haager Abkommen unterzeichnet, reicht die Apostille aus.
- Hat das Land das Haager Abkommen nicht unterzeichnet, wird die Art der Beglaubigung von Fall zu Fall anders sein.